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Rechtliches & Compliance20. Juni 20257 Min. Lesezeit

E-Rechnung 2025: Was Dienstleister und Handwerker jetzt wissen müssen

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was ist XRechnung, was ist ZUGFeRD — und wie erfüllst du die Pflicht ohne extra Software?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Was viele als bürokratischen Aufwand sehen, ist in der Praxis eine Vereinfachung — wenn man die richtigen Tools hat.

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Eine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes ist keine PDF-Datei per E-Mail. Sie ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei nach dem europäischen Standard EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:

XRechnung (UBL 2.1): Das vom Bund favorisierte Format. Eine XML-Datei, die alle Rechnungspositionen in strukturierter Form enthält. Pflichtformat für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.

ZUGFeRD: Kombination aus PDF und eingebettetem XML. Der Vorteil: Der Mensch liest das PDF, die Software liest das XML. Besonders praktisch für kleinere Betriebe, die Kunden haben, die noch kein reines XML-System verwenden.

Wen betrifft die Pflicht?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Konkret:

- Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können

- Ab 1. Januar 2027: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen (Ausnahme: Umsätze bis 800.000 € bis 2028)

- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind ausgenommen — dürfen aber trotzdem E-Rechnungen nutzen

Was ändert sich für Handwerker und Dienstleister?

Wenn du Leistungen an Unternehmen (Gewerbekunden, Firmen, Freiberufler) stellst, musst du künftig E-Rechnungen liefern können. Das bedeutet:

1. Deine Rechnungssoftware muss XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen können

2. Du musst eingehende E-Rechnungen verarbeiten können (z. B. von Lieferanten)

3. GoBD-konforme Archivierung: E-Rechnungen müssen 10 Jahre unveränderlich gespeichert bleiben

Was bleibt erlaubt?

Für Rechnungen an Privatpersonen (B2C) bleibt das PDF per E-Mail weiterhin zulässig. Papierrechnungen an Privatpersonen sind ebenfalls weiterhin legal — sofern der Empfänger zustimmt.

Wie Roland die E-Rechnungspflicht löst

Roland erstellt jede Rechnung automatisch in zwei Formaten: als lesbares PDF und als eingebettetes ZUGFeRD-XML. Auf Knopfdruck kannst du auch eine reine XRechnung als XML-Datei exportieren.

Das Beste: Du musst nichts anders machen. Du erstellst die Rechnung wie gewohnt — Roland erzeugt die richtigen Formate im Hintergrund. Ohne extra Software, ohne Aufpreis, ohne bürokratischen Aufwand.

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