E-Rechnung 2025: Was Dienstleister und Handwerker jetzt wissen müssen
Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was ist XRechnung, was ist ZUGFeRD — und wie erfüllst du die Pflicht ohne extra Software?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Was viele als bürokratischen Aufwand sehen, ist in der Praxis eine Vereinfachung — wenn man die richtigen Tools hat.
Was ist eine E-Rechnung überhaupt?
Eine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes ist keine PDF-Datei per E-Mail. Sie ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei nach dem europäischen Standard EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:
XRechnung (UBL 2.1): Das vom Bund favorisierte Format. Eine XML-Datei, die alle Rechnungspositionen in strukturierter Form enthält. Pflichtformat für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.
ZUGFeRD: Kombination aus PDF und eingebettetem XML. Der Vorteil: Der Mensch liest das PDF, die Software liest das XML. Besonders praktisch für kleinere Betriebe, die Kunden haben, die noch kein reines XML-System verwenden.
Wen betrifft die Pflicht?
Die E-Rechnungspflicht gilt für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Konkret:
- Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können
- Ab 1. Januar 2027: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen (Ausnahme: Umsätze bis 800.000 € bis 2028)
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind ausgenommen — dürfen aber trotzdem E-Rechnungen nutzen
Was ändert sich für Handwerker und Dienstleister?
Wenn du Leistungen an Unternehmen (Gewerbekunden, Firmen, Freiberufler) stellst, musst du künftig E-Rechnungen liefern können. Das bedeutet:
1. Deine Rechnungssoftware muss XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen können
2. Du musst eingehende E-Rechnungen verarbeiten können (z. B. von Lieferanten)
3. GoBD-konforme Archivierung: E-Rechnungen müssen 10 Jahre unveränderlich gespeichert bleiben
Was bleibt erlaubt?
Für Rechnungen an Privatpersonen (B2C) bleibt das PDF per E-Mail weiterhin zulässig. Papierrechnungen an Privatpersonen sind ebenfalls weiterhin legal — sofern der Empfänger zustimmt.
Wie Roland die E-Rechnungspflicht löst
Roland erstellt jede Rechnung automatisch in zwei Formaten: als lesbares PDF und als eingebettetes ZUGFeRD-XML. Auf Knopfdruck kannst du auch eine reine XRechnung als XML-Datei exportieren.
Das Beste: Du musst nichts anders machen. Du erstellst die Rechnung wie gewohnt — Roland erzeugt die richtigen Formate im Hintergrund. Ohne extra Software, ohne Aufpreis, ohne bürokratischen Aufwand.
Roland — Die Angebotsmaschine
Angebote erstellen, Kunden verwalten, Rechnungen stellen — in einer Oberfläche.
Frühen Zugang sichern →